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Recht & Ablauf · Lesezeit 6 Minuten

Rodung: gesetzliche Fristen, Genehmigungen, Ablauf

Rodungen sind zeitlich und rechtlich eng geregelt. Was Bauherren, Kommunen und Betreiber vor der Beauftragung wissen müssen.

Die gesetzliche Schnittzeit

§ 39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte zum Beseitigen des Zuwachses.

Das Hauptzeitfenster für Rodungen liegt damit im Winterhalbjahr, also von Oktober bis Ende Februar. Wer im Frühjahr feststellt, dass eine Fläche vor Baubeginn frei werden muss, verliert im Regelfall eine ganze Saison — Rodungen gehören deshalb früh in die Projektplanung.

Ausnahmen und behördliche Zulassungen

Für zugelassene Vorhaben, aus Verkehrssicherheitsgründen oder mit behördlicher Befreiung sind Arbeiten auch innerhalb der Schutzzeit möglich. Solche Ausnahmen erteilt die zuständige Naturschutzbehörde, in der Regel in Verbindung mit einer Kontrolle auf Brutvögel und andere geschützte Arten unmittelbar vor der Maßnahme.

Zusätzlich können weitere Regelwerke greifen: Baumschutzsatzungen der Gemeinden, Landeswaldgesetz bei Waldflächen und Waldumwandlung, Schutzgebietsverordnungen sowie Auflagen aus Bebauungsplänen oder Genehmigungsbescheiden.

Wer beantragt was

Genehmigungen und Anzeigen sind Sache des Grundstückseigentümers oder Vorhabenträgers. Wir weisen auf die typischen Genehmigungspflichten hin, richten die Ausführung an Ihren Auflagen aus und dokumentieren die Arbeiten — die Anträge selbst stellen Sie oder Ihr Planungsbüro.

Ablauf einer fachgerechten Rodung

Eine geordnete Rodung folgt immer der gleichen Reihenfolge, damit Material, Boden und Nachbarschaft nicht leiden.

  • Ortstermin: Bewuchs, Stammdurchmesser, Zufahrt und Schutzgüter erfassen
  • Abgrenzung: Erhaltbäume, Wurzelbereiche und Leitungen markieren
  • Fällen und Mulchen: Gehölz und Gestrüpp mit Forstmulcher zerkleinern
  • Stockbearbeitung: Stöcke ausfräsen oder mit Bagger und Rodegerät entfernen
  • Materialverwertung: Häckselgut vor Ort belassen, zu Biomasse abfahren oder entsorgen
  • Übergabe: Fläche abgezogen, dokumentiert und für den nächsten Gewerkegang befahrbar

Rodung und Ausgleich gehören zusammen

In fast allen Fällen ist eine Rodung ausgleichspflichtig. Wer Rodung und Ausgleichsfläche in einer Hand beauftragt, spart Abstimmung und hat einen Ansprechpartner für Nachweise. Wir übernehmen beides: Rodung, Herstellung der Ausgleichsfläche, Einsaat oder Pflanzung sowie die mehrjährige Entwicklungspflege.

Häufige Fragen

Darf im Sommer gar nichts geschnitten werden?
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Zuwachses bleiben zulässig, ebenso Maßnahmen zur Verkehrssicherheit. Das Beseitigen ganzer Gehölze ist zwischen 1. März und 30. September grundsätzlich verboten.
Was kostet eine Rodung?
Der Preis richtet sich nach Fläche, Stammdurchmessern, Dichte, Zufahrt und der gewünschten Materialverwertung. Nach der Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis.
Können Sie kurzfristig übernehmen?
Im Winterhalbjahr ist die Nachfrage hoch. Fragen Sie Ihr Zeitfenster möglichst früh an, dann planen wir den Einsatz verbindlich ein.

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Inhaber
Christian Sauer
Standort
Silvanerstraße 43a · 67229 Großkarlbach

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