Rodung und Freimachung kommunaler Flächen
Flächen im öffentlichen Bestand wieder in Pflege bringen.
Pfalz · Rhein-Neckar · Rheinhessen · Nordbaden

Kommunale Flächen fallen selten planmäßig aus der Pflege, sondern schleichend: eine Böschung, die zwei Jahre nicht geschnitten wurde, ein Rückhaltebecken mit Weidenaufwuchs, ein verwildertes Grundstück im Bestand, ein Wegeseitenraum, der zuwächst.
Dann steht eine Erstbearbeitung an, die mit dem Bauhofgerät kaum zu leisten ist — zu steil, zu verholzt, zu unübersichtlich. Genau dafür ist ferngesteuerte Raupentechnik gedacht: der Bediener bleibt auf sicherem Terrain, die Maschine arbeitet im Hang.
Wir liefern eine nachvollziehbare Kalkulation, klare Leistungsabgrenzung und auf Wunsch Fotodokumentation für die Verwaltungsunterlagen. Anschließend lässt sich die Fläche wieder in ein reguläres Pflegeintervall überführen.
Leistungsumfang
- Erstbearbeitung verbuschter Böschungen und Grünflächen
- Freimachen von Rückhaltebecken, Dammkronen und Bermen
- Bearbeitung von Wegeseitenräumen und Randflächen
- Freimachen verwilderter kommunaler Grundstücke
- Zurückdrängen von Brombeere und Gehölzaufwuchs
- Überführung in wiederkehrende Pflegeintervalle
Kurz und klar beantwortet
Welche kommunalen Flächen kommen infrage?
Straßen- und Wegeböschungen, Grünflächen, Regen- und Rückhaltebecken, Wälle und Dämme, Randflächen an Wirtschaftswegen sowie verwilderte Grundstücke im kommunalen Bestand.
Warum ferngesteuerte Technik statt Bauhofgerät?
Weil Erstbearbeitungen an steilen oder stark verholzten Flächen mit Freischneider und Aufsitzmäher unwirtschaftlich und arbeitssicherheitstechnisch heikel sind. Die Raupe arbeitet dort, ohne Personen im Hang.
Ist die Maßnahme dokumentierbar?
Ja. Auf Wunsch erhalten Sie Fotodokumentation vor und nach der Bearbeitung sowie eine Beschreibung des ausgeführten Umfangs für Ihre Unterlagen.
Was nicht dazugehört
Damit von Anfang an klar ist, was Sie bekommen — und was Sie anderweitig beauftragen müssen.
- Keine Erdarbeiten und kein Wurzelstockfräsen.
- Keine Baumfällungen an stärkeren Stämmen und keine Arbeiten mit Hubarbeitsbühne.
- Verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen liegen beim Auftraggeber; Absicherung stimmen wir ab.
- Behördliche Genehmigungen, artenschutzrechtliche Prüfungen und Fristen liegen beim Auftraggeber. Wir weisen auf erkennbare Punkte hin, übernehmen aber keine rechtliche Prüfung.
Für wen wir arbeiten
Kommunen und öffentliche Auftraggeber
Gemeinden, Verbandsgemeinden, Bauhöfe und Wasserverbände — mit nachvollziehbarer Kalkulation und Dokumentation der Maßnahme.
GaLaBau und Landschaftspflege
Sie haben den Auftrag, wir bringen die Spezialtechnik: Ausführung der schwierigen Teilfläche als Nachunternehmer.
Betreiber und technische Betriebsführung
Solarparks, Infrastruktur- und Betriebsflächen dauerhaft frei von Gehölzaufwuchs halten — planbar und dokumentiert.
Grundstückseigentümer
Verwilderte oder ungenutzte Grundstücke wieder zugänglich und beurteilbar machen — auch in Hanglage.
Vom ersten Bewuchs bis zur gepflegten Fläche
- 01
Besichtigung oder Fotos
Sie senden Fotos, Standort und ungefähre Größe — oder wir sehen uns die Fläche gemeinsam an. Beides ist kostenlos und unverbindlich.
- 02
Beurteilung der Fläche
Wir prüfen Bewuchs, Verholzung, Neigung, Zufahrt, Hindernisse und Jahreszeit und sagen offen, was mit unserer Technik sinnvoll machbar ist und was nicht.
- 03
Rodung und Bewuchsbearbeitung
Sträucher, Brombeeren und Gehölzaufwuchs werden mit ferngesteuerter Raupentechnik bearbeitet — der Bediener steuert die Maschine aus sicherer Position.
- 04
Mulchen und Zerkleinern
Das Material wird auf der Fläche zerkleinert. So entsteht eine begehbare, überschaubare Fläche statt eines Haufens Schnittgut.
- 05
Abschluss und Flächenübergabe
Wir gehen die Fläche mit Ihnen ab, auf Wunsch mit Fotodokumentation. Anschließend kann die Fläche in ein Pflegeintervall übernommen werden.
Häufige Fragen
Alle Fragen & Antworten →Was kostet die Rodung?
Der Preis hängt unter anderem von Fläche, Dichte und Verholzung des Bewuchses, Hangneigung, Zugänglichkeit, Anfahrt und Materialverbleib ab. Nach Fotos beziehungsweise Besichtigung erstellen wir ein individuelles Angebot.
Können mehrere Flächen gebündelt beauftragt werden?
Ja, und das ist meist wirtschaftlicher. Mehrere Flächen im Gemeindegebiet lassen sich in einem Einsatzzeitraum abarbeiten.
Arbeiten Sie mit dem Bauhof zusammen?
Ja. Üblich ist die Aufteilung: wir übernehmen die schwierigen Flächen mit Spezialtechnik, der Bauhof die regelmäßige Pflege des restlichen Bestands.
Ist für die Maßnahme eine Genehmigung erforderlich?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Zeitraum, Bewuchs, Artenschutz, Naturschutzrecht und kommunaler Satzung kann eine Rodung genehmigungs- oder prüfpflichtig sein. Die Klärung erfolgt mit der zuständigen Behörde; wir weisen auf erkennbare Punkte hin.
Anfrage
Fläche anfragen
Senden Sie Flächenliste oder Lageplan mit Fotos — Sie erhalten eine nachvollziehbare Kalkulation.
- Inhaber
- Christian Sauer
- Standort
- Silvanerstraße 43a · 67229 Großkarlbach
